RATGEBER · STAND 16.10.2026
Sanitärbetrieb prüfen: Meister und Verzeichnis (2026)
Vor einem Sanitärauftrag lohnen zwei Fragen. Ist der Betrieb als Handwerksbetrieb zugelassen? Und steht er im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers, am besten dem deines Versorgers, falls die Hausinstallation neu entsteht oder wesentlich verändert wird? Zwei verschiedene Stellen antworten darauf. Beide Auskünfte holst du dort ein, bevor jemand anfängt.
Handwerksrolle und Meisterpflicht
Sanitärarbeiten gehören zum Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk. Die Meisterprüfungsverordnung beschreibt es als Arbeit an Anlagen für die Versorgung mit und die Entsorgung von Gas, Wasser, Luft und Wärme, ausdrücklich einschließlich sanitärer Einrichtungen. In der Handwerksordnung steht es in Anlage A, dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke. Dort steht auch das Klempner-Handwerk.
Den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe gestattet die Handwerksordnung nur eingetragenen Betrieben. Die Handwerkskammer führt dieses Verzeichnis, die Handwerksrolle, für ihren Bezirk. Eingetragen wird grundsätzlich, wer in dem Handwerk oder einem verwandten die Meisterprüfung bestanden hat. Das meint die Meisterpflicht.
Ob ein Betrieb eingetragen ist, erfährst du bei der Handwerkskammer. Sie erteilt Einzelauskunft aus der Handwerksrolle jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt. Das klärst du per Anruf oder Anfrage bei der Kammer, nicht über die Webseite des Betriebs.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Installateurverzeichnis des Wasserversorgers
Die Wasserversorgungsbedingungen (AVBWasserV) regeln, wer an der Kundenanlage arbeitet. Gemeint ist die Anlage hinter dem Hausanschluss. Die Messeinrichtungen des Versorgers, etwa der Wasserzähler, gehören nicht dazu. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen darf nur der Wasserversorger selbst ausführen oder ein Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen ist. Ob dein Vorhaben als wesentliche Veränderung zählt und welche Einträge dein Versorger anerkennt, beantwortet dir der Wasserversorger.
Wie das Verzeichnis in der Praxis aussieht, zeigt ein Wasserversorger auf seiner Seite: Er führt eine Liste seiner Installationsunternehmen und stellt jedem eingetragenen Unternehmen einen Ausweis aus, mit dem es sich legitimieren kann. Lass dir den Ausweis zeigen, wenn dein Versorger einen ausgibt. Derselbe Versorger weist darauf hin, dass der Eintrag nichts über die Ausführungs- und Servicequalität aussagt. Er zeigt, dass ein Betrieb zugelassen ist. Gute Arbeit garantiert er nicht.
Die Verzeichnisse führen die Wasserversorger selbst. Findest du die Liste deines Versorgers nicht online, ruf dort an. Vor dem Auftrag gehst du diese Punkte durch:
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Firma notieren
- Eintrag in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer erfragen
- Eintrag im Installateurverzeichnis beim Wasserversorger erfragen
- Ausweis des Wasserversorgers zeigen lassen, falls er ausgegeben wird
- Preis und Umfang der Arbeit schriftlich festhalten
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Berliner Wasserbetriebe (Wasserversorger, zu seinem eigenen Verzeichnis)
Bleileitungen: Die gesetzliche Frist endete am 12. Januar 2026
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet den Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, vorhandene Trinkwasserleitungen aus Blei bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen. Die gesetzliche Frist ist damit verstrichen. Das Gesundheitsamt kann sie auf Antrag des Betreibers unter weiteren Bedingungen längstens bis zum 12. Januar 2036 verlängern. Wohnst du zur Miete, richtest du die Frage an Vermieter oder Hausverwaltung. Besitzt du ein Haus mit alten Leitungen, lass sie von einem eingetragenen Sanitärbetrieb ansehen und frag beim Gesundheitsamt, ob für dich eine Verlängerung gilt.
Wen du wofür anrufst
Online findest du Betriebe, kannst Rückfragen stellen und Fotos vom Schaden schicken. Verbindlich klären kannst du dort weder den Eintrag eines Betriebs noch eine Frist oder einen Streit um die Rechnung. Dafür rufst du die zuständige Stelle an:
- Handwerkskammer: Eintrag in der Handwerksrolle
- Wasserversorger: Installateurverzeichnis, Ausweis, Fragen zur Kundenanlage
- Gesundheitsamt: Frist für Bleileitungen
- Verbraucherzentrale: Streit um Rechnung, Mängel oder Notdienst-Preise
- Vermieter oder Hausverwaltung: Schäden in der Mietwohnung
- Finanzamt oder Steuerberatung: Steuerermäßigung nach § 35a EStG
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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